In bestimmten Fällen werden Umzüge durch das Arbeitsamt und das Jobcenter finanziert. Wer Arbeit in einer entfernten Stadt findet und daher umziehen muss, hat das Anrecht auf entsprechende Unterstützung. Ein Umzug wird in denjenigen Fällen finanziert, wenn der Arbeitsweg vom bisherigen Wohnort zum neuen Arbeitsplatz mehr als zweieinhalb Stunden beträgt.
Für den Antrag beim Arbeitsamt oder Jobcenter sind geeignete Kostenvoranschläge eines Umzugsunternehmens einzureichen. Unser Team ist erfahren bei der Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern und erstellt gerne die notwendigen Unterlagen. Das Unternehmen ist Mitglied in der Fuhrgewerbeinnung und somit zugelassen für die Durchführung von Arbeitsamt / Jobcenter Umzügen.